Einweisungsveranstaltung zur Durchführung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 (PoC-Test)
Herr
Gunter Specht
Koordinator Ausbildung
Tel: 06131 - 269 20
ausbildung@drk-mainz.de
Sie erreichen die Abteilung telefonisch montags und mittwochs von 09:00-12:00 Uhr.
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) § 4 Abs. 2 definiert die zur Abnahme von Antigen-Schnelltests berechtigte Gruppe nicht konkret. Es wird von „Ausbildung“, „Kenntnis“ und „Erfahrung“ gesprochen. Dadurch entsteht eine ‚Qualifizierungslücke‘. Es ist nicht zielführend, medizinisches Fachpersonal in dieser herausfordernden Zeit mit Schnelltests zu binden. Allen anderen fehlen aber die erforderlichen Kenntnisse.
Dieser Umstand wird in diesem Schulungskonzept aufgegriffen. Die Rechtsgrundlage für die Schnelltestung, auch durch nichtmedizinisches Personal, bildet das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage.
Hierzu im Wortlaut die Veröffentlichung vom Bundesgesundheitsministerium:
„Die Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist in Kraft getreten.“
Mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 wurde bereits geregelt, dass der Arztvorbehalt für Schnelltests entfällt. Damit kann grundsätzlich jeder diese Tests anwenden, allerdings müssen diese durch entsprechend geschultes Personal erfolgen.
Zielgruppe:
- MitarbeiterInnen von Firmen und Behörden die Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 durchführen sollen
- LehrerInnen, ErzieherInnen die in Ihrer Schule oder Einrichtung Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 durchführen sollen
- Interessierte
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Möglichst eine „Ausbildung in Erster Hilfe“ o.ä.
Inhalte:
- Einführung
- Rahmenbedingungen einer Teststation
- Material vorbereiten
- Schutzkleidung anlegen
- Material bereitlegen
- Durchführung der Testung
- Schutzkleidung ausziehen
- Materialentsorgung
- Abschluss
Dauer:
- 90 Minuten