Betreuungsrechtsreform ab 01. Januar 2023
Mehr Selbstbestimmung für betreute Menschen & mehr Unterstützung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Jede oder jeder von uns wünscht sich ein selbstbestimmtes Leben. Aus jeder getroffenen Entscheidung können wir lernen und unser Selbstwertgefühl stärken. Mit der Einführung des neuen Betreuungsgesetzes zum 1. Januar 2023 rückt dieser Leitgedanke stärker in den Fokus der rechtlichen Betreuung. Die Reform zielt auf eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Selbstständigkeit unterstützungsbedürftiger Menschen.
Die wichtigsten Inhalte im Überblick:
Das Selbstbestimmungsrecht von betroffenen Personen soll gestärkt werden. Betroffene Personen werden stärker als bisher in ihr Betreuungsverfahrens eingebunden und haben ein Recht auf Information sowie ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers.
Der Vorrang der Wünsche des betreuten Menschen ist der zentrale Maßstab jedes Handelns von Betreuer*innen und des Betreuungsverfahrens.
Ehrenamtliche Betreuer*innen erhalten durch die Möglichkeit der Anbindung an einen anerkannten Betreuungsverein mehr Unterstützung. Diese neue Einführung soll zur Verbesserung des Informationsniveaus und der fachlichen Kenntnisse der ehrenamtlichen Betreuer*innen dienen.
Durch einen Ausbau der gerichtlichen Kontrolle soll ein höherer Qualitätsstandard der Betreuung erreicht werden.
Das Bundesministerium der Justiz stellt ausführliche Informationen zur Reform für Sie zur Verfügung: Gemeinsam. Auf meinem Weg.
Sie haben Interesse und möchten sich als ehrenamtliche Betreuer*in bei uns engagieren? Unsere Kollegin Frau Jeannette Carlé ist gerne für Sie unter 06131-26930 oder betreuungsverein(at)drk-mainz.de erreichbar.